Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs Gröbenzell
e. V. zustande. Die Anmeldungen werden von der vhs Gröbenzell e. V. in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
Mit der Anmeldung werden die Hygienevorschriften der vhs Gröbenzell e. V. akzeptiert und befolgt.


2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Widerspricht der/
die Teilnehmer*in dem SEPA-Mandat oder führt die beauftragte Bank die Lastschrift nicht aus, so sind die anfallenden Bankgebühren von dem/der Teilnehmer*in
zu tragen. Bei Kursen mit Preisstaffelung wird die Gebühr in der zweiten Kursstunde festgelegt und nicht mehr
geändert.


3. Ermäßigungen
Für Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende, Aupairs, ALG I- und Bürgergeld-Empfänger*innen sowie
Personen, die den Bundesfreiwilligendienst ableisten, gelten 10 % Ermäßigung der Gebühr bei Vorlage des
entsprechenden Ausweises (bei schriftlicher Anmeldung bitte Kopie beilegen).


4. Rücktritt vom Vertrag
a) Der/die Teilnehmer*in kann bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Telefon oder Mail vom Vertrag zurücktreten.
Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Gebühr fällig. Eine Ersatzperson kann gestellt werden. Abweichende Stornobedingungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Kursbeschreibung.
b) Kurstage, die wegen einer behördlich angeordneten Schließung des Kursbetriebs nicht in Präsenz stattfinden,
werden entweder online abgehalten oder nachgeholt. Ein Rücktritt ist diesem Fall nicht möglich.
c) Die vhs Gröbenzell e.V. kann von dem Vertrag zurücktreten:
Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn die von der vhs Gröbenzell e.V. verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in
der Risikosphäre der vhs Gröbenzell e. V. liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
d) Für Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Trägern stattfinden, gelten deren AGBs.


5. Vorbehalt
Die vhs Gröbenzell e. V. behält sich vor, zu schwach besetzte Kurse abzusagen oder eine entsprechend höhere Kursgebühr
festzusetzen bzw. die Kursdauer bei unveränderter Gebühr einzukürzen. Bei Schließung des Kursbetriebs
wegen einer Pandemie, bei Erkrankung der Kursleitung, Sperrung von Räumen oder bei Ausfall von technischen
Geräten wird entweder der ausgefallene Unterricht am Kursende nachgeholt oder ein Ersatztermin benannt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.


6. Prüfungen, Bescheinigungen
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Auf Wunsch können einfache
Teilnahmebescheinigungen kostenlos für das laufende Semester ausgestellt werden, wenn 80 % der Kursstunden
besucht wurden. Für qualifizierende Zeugnisse ebenso wie für Bescheinigungen, die für vergangene Semester angefordert
werden, berechnet die vhs Gröbenzell e. V. eine Gebühr von 4 EUR. Grundsätzlich können Bescheinigungen
jedweder Art nur innerhalb eines Jahres ab Kursende ausgestellt werden.


7. Urheberschutz
Fotografieren, Video- und Tonmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes
Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs Gröbenzell e. V. auf keine Weise vervielfältigt werden.

 

8. Haftung

Die vhs haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

8.1         Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

•             bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

•             bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

•             aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist,

•             aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2.        Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 11.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3.        Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.

8.4.        Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


9. Programmänderungen
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden rechtzeitig auf der Homepage der vhs angekündigt.


10. Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen des vhs Gröbenzell e. V. ergibt sich aus der Kursbeschreibung des Programms.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Der/die Dozent*in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und
zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform an die vhs.


11. Hausordnung
Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte (insbesondere die der Schulen, in denen die vhs Gröbenzell
e. V. nur Gast ist) ist verbindlich. In allen Gebäuden gilt absolutes Rauchverbot.


12. Datenschutz
Wir erheben, speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung.
Ihre Daten speichern wir nur solange sie für die zweckbezogene Verwendung erforderlich sind.


Stand Oktober 2024