Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs Gröbenzell e.V. zustande. Die Anmeldungen werden von der vhs Gröbenzell e.V. in zeitlicher Reihenfolge angenommen (vhs Gröbenzell e.V. nachfolgend vhs genannt).

2. Bezahlung

Die vereinbarte Gebühr sowie eventuell damit verbundene Zusatzgebühren werden mit dem Zustandekommen des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Widerspricht der/die Teilnehmer*in dem SEPA-Mandat oder führt die beauftragte Bank die Lastschrift nicht aus, so sind die anfallenden Bankgebühren von dem/der Teilnehmer*in zu tragen. Bei Kursen mit Preisstaffelung wird die Gebühr in der zweiten Kursstunde festgelegt und nicht mehr geändert.

3. Ermäßigungen

Für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Aupairs, ALG I- Bürgergeldempfänger*innen sowie Personen, die den Bundesfreiwilligendienst ableisten, gelten die im jeweiligen Kurs ausgewiesenen ermäßigten Gebühren bei Vorlage des entsprechenden Ausweises (bei schriftlicher Anmeldung bitte Kopie beilegen).

4. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung

Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs möglich.

5. Rücktritt vom Vertrag

a) Der/die Teilnehmer*in kann kostenfrei bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Bei vollständigem oder teilweisem Versäumnis sowie Rücktritt jedweder Art (z.B. eigene Erkrankung oder Wechsel der Lehrkraft) der Veranstaltung/en wird die gesamte Kursgebühr fällig. Bereits entstandene Auslagen (z. B. Materialgeld oder bestellte Tickets) werden nicht erstattet. Abweichende Stornobedingungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Kursbeschreibung.

b) Kurstage, die wegen einer behördlich angeordneten Schließung nicht in Präsenz stattfinden können, finden entweder online statt oder werden nachgeholt. Ein Rücktritt ist aus diesem Grunde nicht möglich.

c) Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten: wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn die von der vhs Gröbenzell e.V. verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs lieben (z.B. Krankheit), ausfällt.

d) Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und dem Kunden.

6. Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen

6.1. Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf dritte Personen gilt Ziff. 4 entsprechend.

6.2.     Die nach Ziff. 6.1 zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen Berechtigten, dürfen weder dritten Personen Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm einräumen und dritten Personen dadurch eine Teilnahme an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung ermöglichen noch zusammen mit dritten Personen über ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung teilnehmen.

6.3.     Die Teilnehmer von Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Online-Seminare oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.

6.4.     Bei Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen können Einschränkungen und Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der vhs liegen. Hierunter fallen insbesondere die von der vhs nicht beeinflussbaren technischen Bedingungen des Internets sowie Störungen in der technischen Infrastruktur Dritter. Dies hat keinerlei Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von vhs erbrachten Leistungen.

7. Vorbehalt

Die vhs behält sich vor, zu schwach besetzte Kurse abzusagen, oder in Absprache mit den Teilnehmenden eine entsprechend höhere Kursgebühr festzusetzen bzw. die Kursdauer bei unveränderter Gebühr einzukürzen. Bei Schließung des Kursbetriebs wegen einer Pandemie, bei Erkrankung der Kursleitung, Sperrung von Räumen oder bei Ausfall von technischen Geräten wird entweder der ausgefallene Unterricht am Kursende nachgeholt oder ein Ersatztermin benannt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

8. Prüfungen, Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Auf Wunsch können einfache Teilnahmebescheinigungen kostenlos für das laufende Semester ausgestellt werden, wenn 80% der Kursstunden besucht wurden. Für qualifizierende Zeugnisse ebenso wie für Bescheinigungen, die für vergangene Semester angefordert werden, berechnet die vhs eine Gebühr von 4 EUR. Grundsätzlich können Bescheinigungen jedweder Art nur innerhalb eines Jahres ab Kursende ausgestellt werden.

9. Urheberschutz

Fotografieren, Video- und Tonmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

10. Haftung

Die vhs haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1.     Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3. Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.

10.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11. Programmänderungen

Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden rechtzeitig auf der Homepage www.vhs-groebenzell.de angekündigt.

12. Leistungsumfang, Schriftform

Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des Programms. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Die Kursleitenden sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.

13. Hausordnung

Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist verbindlich. Bitte beachten Sie, dass die vhs mit Ihren Kursleiter*innen und Teilnehmenden in den meisten Schulungsorten zu Gast ist.

14. Datenschutz

Wir erheben, speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung. Ihre Daten speichern wir nur solange sie für die zweckbezogene Verwendung erforderlich sind (siehe Datenschutzerklärung).

Stand Juni 2025