Page 79 - vhs_PH_2025_26
P. 79
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Vertrages 6. Teilnahme an Online-Seminaren 9. Urheberschutz
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer und hybriden Veranstaltungen Fotografieren, Video- und Tonmitschnitte in den
Veranstaltung und der Annahme durch die vhs Gröbenzell 6.1. Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell
e.V. zustande. Die Anmeldungen werden von der Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung
vhs Gröbenzell e.V. in zeitlicher Reihenfolge angenommen namentlich genannten Personen berechtigt. der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.
(vhs Gröbenzell e.V. nachfolgend „vhs“ genannt). Für eine Vertragsübertragung auf dritte Personen gilt
Ziff. 4 entsprechend. 10. Haftung
2. Bezahlung Die vhs haftet den Teilnehmenden aus allen vertraglichen,
Die vereinbarte Gebühr sowie eventuell damit verbunde- 6.2. Die nach Ziff. 6.1 zur Teilnahme an Online-Seminaren vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen An-
ne Zusatzgebühren werden mit dem Zustandekommen und hybriden Veranstaltungen Berechtigten, dürfen weder sprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Widerspricht dritten Personen Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount
der/die Teilnehmer*in dem SEPA-Mandat oder führt die und/oder ihren Computerbildschirm einräumen und 10.1. Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund
beauftragte Bank die Lastschrift nicht aus, so sind die dritten Personen dadurch eine Teilnahme an einem uneingeschränkt
anfallenden Bankgebühren von dem/der Teilnehmer*in Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung ermög- - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
zu tragen. Bei Kursen mit Preisstaffelung wird die Gebühr lichen noch zusammen mit dritten Personen über ihren - bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens,
in der zweiten Kursstunde festgelegt und nicht mehr Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm des Körpers oder der Gesundheit,
geändert. an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstal- - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüg-
tung teilnehmen. lich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist,
3. Ermäßigungen aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem
Für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Aupairs, 6.3. Die Teilnehmer von Online-Seminaren und hybriden Produkthaftungsgesetz.
ALG I-/ Bürgergeldempfänger*innen sowie Personen, die Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Online-Seminare
den Bundesfreiwilligendienst ableisten, gelten die im oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen, zu spei- 10.2. Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Ver-
jeweiligen Kurs ausgewiesenen ermäßigten Gebühren bei chern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, über das Internet tragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen,
Vorlage des entsprechenden Ausweises (bei schriftlicher öffentlich zugänglich zu machen und in jeder sonstigen vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß
Anmeldung bitte Kopie beilegen). Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen. Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs
4. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung 6.4. Bei Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks
Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmelde- können Einschränkungen und Beeinträchtigungen auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-
bestätigung namentlich genannte Person. Eine entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der vhs führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit liegen. Hierunter fallen insbesondere die von der vhs auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig
Zustimmung der vhs möglich. nicht beeinflussbaren technischen Bedingungen des vertrauen dürfen.
Internets sowie Störungen in der technischen Infrastruktur
5. Rücktritt vom Vertrag Dritter. Dies hat keinerlei Auswirkung auf die Vertrags- 10.3. Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.
a) Der/die Teilnehmer*in kann kostenfrei bis 7 Werktage gemäßheit der von der vhs erbrachten Leistungen.
vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Bei voll- 10.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im
ständigem oder teilweisem Versäumnis sowie Rücktritt 7. Vorbehalt Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehil-
jedweder Art (z.B. eigene Erkrankung) der Veranstal- Die vhs behält sich vor, zu schwach besetzte Kurse abzu- fen und gesetzlichen Vertreter.
tung/en wird die gesamte Kursgebühr fällig. Bereits sagen, oder in Absprache mit den Teilnehmenden eine
entstandene Auslagen (z.B. Materialgeld oder bestellte entsprechend höhere Kursgebühr festzusetzen bzw. die 11. Programmänderungen
Tickets) werden nicht erstattet. Abweichende Storno- Kursdauer bei unveränderter Gebühr einzukürzen. Bei Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden
bedingungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Schließung des Kursbetriebs wegen einer Pandemie, bei rechtzeitig auf der Homepage www.vhs-groebenzell.de
Kursbeschreibung. Erkrankung der Kursleitung, Sperrung von Räumen oder angekündigt.
bei Ausfall von technischen Geräten wird entweder der
b) Kurstage, die wegen einer behördlich angeordneten ausgefallene Unterricht am Kursende nachgeholt oder 12. Leistungsumfang, Schriftform
Schließung nicht in Präsenz stattfinden können, finden ein Ersatztermin benannt. Ein weitergehender Anspruch Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der
entweder online statt oder werden nachgeholt. besteht nicht. Kursbeschreibung des Programms. Mündliche Neben-
Ein Rücktritt ist aus diesem Grunde nicht möglich. abreden werden nicht getroffen. Die Kursleitenden sind zu
8. Prüfungen, Bescheinigungen individuellen Absprachen nicht berechtigt.
c) Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder Ableistung einer Prüfung. Auf Wunsch können einfache 13. Hausordnung
wenn die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Teilnahmebescheinigungen kostenlos für das laufende Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist
Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen Semester ausgestellt werden, wenn 80 % der Kursstunden verbindlich. Bitte beachten Sie, dass die vhs mit ihren
(z.B. Krankheit), ausfällt. besucht wurden. Für qualifizierende Zeugnisse ebenso wie Kursleiter*innen und Teilnehmenden in den meisten
für Bescheinigungen, die für vergangene Semester ange- Schulungsorten zu Gast ist.
d) Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und fordert werden, berechnet die vhs eine Gebühr von 4 EUR.
Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen Grundsätzlich können Bescheinigungen jedweder Art nur 14. Datenschutz
der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler innerhalb eines Jahres ab Kursende ausgestellt werden. Wir erheben, speichern und verwenden Ihre personen-
auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis bezogenen Daten im Rahmen der Datenschutzgrund-
zwischen der vhs und der teilnehmenden Person. verordnung. Ihre Daten speichern wir nur solange sie für
die zweckbezogene Verwendung erforderlich sind
(siehe Datenschutzerklärung).
Stand Juni 2025
vhs | herbst/winter 2025/26 79